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Rechtsanwalt Rudolf Röck

Fachanwalt für Erbrecht in Bad-Tölz

Beratung und Begleitung im Erbfall von der Testamentserrichtung bis zur vollständigen Abwicklung Ihres Erbfalles.

  • Testamentserrichtung & Nachfolgeplanung aus erb- und steuerrechtlicher Sicht
  • Nachfolgeplanung für Unternehmer und Vermögen
  • Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen, Strategie der Pflichtteilsplanung
  • Begleitung in Erbfall, Erbscheinsverfahren, Erbschaftssteuer
  • Regelungen der Erb- und Pflichtteilsanrechnung, Ausgleichung
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Vertretung in allen Erbstreitigkeiten, insbesondere Immobilien und Mietstreitigkeiten
  • Erbauseinandersetzung, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung

FAQs

Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich auf alle rechtlichen Fragen im Bereich des Erbrechts spezialisiert. Ich berate und vertrete meine Mandanten bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, der Regelung der Erbfolge, der Nachlassverwaltung sowie in Erbstreitigkeiten und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Sie sollten mich hinzuziehen, wenn Sie ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag erstellen möchten, bei Erbstreitigkeiten in der Familie oder wenn Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter Ansprüche geltend machen oder abwehren wollen. Auch bei komplizierten Nachlässen, insbesondere mit internationalen Aspekten, kann ich Sie umfassend beraten.

Als Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich durch zusätzliche theoretische und praktische Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet qualifiziert. Ich habe umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung im Erbrecht nachgewiesen und bilde mich regelmäßig fort. Dadurch kann ich in erbrechtlichen Angelegenheiten umfassender und fundierter beraten als ein Rechtsanwalt ohne diese Spezialisierung.

Die Kosten meiner Beratung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individuell vereinbarten Honoraren, die als Pauschalbeträge oder auf Stundenbasis festgelegt werden. Die Höhe des Erbes kann den Streitwert beeinflussen, was sich auch auf die Anwaltskosten auswirkt. Vor Beginn der Beratung bespreche ich mit Ihnen transparent, welche Kosten zu erwarten sind.

Im Erbfall helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, beispielsweise bei Pflichtteilsansprüchen. Ich unterstütze Sie bei der Nachlassabwicklung, der Erbauseinandersetzung und stehe Ihnen bei steuerrechtlichen Fragen rund um das Erbe zur Seite. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, versuche ich, diese möglichst außergerichtlich zu lösen, stehe Ihnen aber auch im gerichtlichen Verfahren zur Verfügung.

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